B

Kraftwagen bis 3,5 t zG

  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse A1, A2 und A - mit einer z.G. von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
  • diese Kraftfahrzeuge auch mit Anhänger:
  • Anhänger bis 750 kg z.G. in jedem Fall
  • Anhänger über 750 kg z.G., wenn die Summe der z.G. von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3500 kg.

Vorraussetzungen

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (bei Ersterwerb)
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18/17

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klasse: AM, L

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Ausbildung Theorie

  • 12 Doppelstd. Grundstoff bei Ersterwerb
  • 6 Doppelstd. Grundstoff bei Erweiterung
  • 2 Doppelstd. klassenspezifischer Zusatzstoff

Ausbildung Praxis

  • Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
  • 5x a` 45 Minuten Bundes- o. Landstraße
  • 4x a` 45 Minuten Autobahn o. Kraftfahrstrße
  • 3x a` 45 Minuten Dämmerung o. Dunkelheit

Prüfung Theorie

  • 30 Fragen bei Ersterwerb; max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 Fehlerpunkten nicht bestanden, wenn 2 x 5 Fehlerpunkte)
  • 20 Fragen bei Erweiterung; max. 6 Fehlerpunkte

Prüfung Praxis

55 Minuten Prüfungszeit. Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt; Fahren Inner- und Außerorts; evtl. Autobahn; 3 von 5 Grundfahraufgaben.