B
Kraftwagen bis 3,5 t zG
- Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse A1, A2 und A - mit einer z.G. von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
- diese Kraftfahrzeuge auch mit Anhänger:
- Anhänger bis 750 kg z.G. in jedem Fall
- Anhänger über 750 kg z.G., wenn die Summe der z.G. von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3500 kg.
Vorraussetzungen
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (bei Ersterwerb)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 18/17
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Ausbildung Theorie
- 12 Doppelstd. Grundstoff bei Ersterwerb
- 6 Doppelstd. Grundstoff bei Erweiterung
- 2 Doppelstd. klassenspezifischer Zusatzstoff
Ausbildung Praxis
- Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
- 5x a` 45 Minuten Bundes- o. Landstraße
- 4x a` 45 Minuten Autobahn o. Kraftfahrstrße
- 3x a` 45 Minuten Dämmerung o. Dunkelheit
Prüfung Theorie
- 30 Fragen bei Ersterwerb; max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 Fehlerpunkten nicht bestanden, wenn 2 x 5 Fehlerpunkte)
- 20 Fragen bei Erweiterung; max. 6 Fehlerpunkte
Prüfung Praxis
55 Minuten Prüfungszeit. Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt; Fahren Inner- und Außerorts; evtl. Autobahn; 3 von 5 Grundfahraufgaben.