A1

LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 ccm

1) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhüältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

2) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW.

Vorraussetzungen

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klasse: AM

Ausbildung Theorie

  • 12 Doppelstd. Grundstoff bei Ersterwerb
  • 6 Doppelstd. Grundstoff bei Erweiterung
  • 4 Doppelstd. klassenspezifischer Zusatzstoff

Ausbildung Praxis

  • Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
  • 5x a` 45 Minuten Bundes- o. Landstraße
  • 4x a` 45 Minuten Autobahn o. Kraftfahrstrße
  • 3x a` 45 Minuten Dämmerung o. Dunkelheit

Prüfung Theorie

  • 30 Fragen bei Ersterwerb; max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 Fehlerpunkten nicht bestanden, wenn 2 x 5 Fehlerpunkte)
  • 20 Fragen bei Erweiterung; max. 6 Fehlerpunkte

Prüfung Praxis

70 Minuten Prüfungszeit; Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt; Fahren Inner- und Außerorts; evtl. Autobahn; 6 von 9 Grundfahraufgaben