A2
KRAFTRÄDER bis 35 kW
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und nicht mehr als 0,2 kW pro Kilogramm Leergewicht.
(Ausbildungspflicht entfällt bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens zwei Jahren - Stufenaufstieg)
Vorraussetzungen
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (bei Ersterwerb)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: A1, AM
Ausbildung Theorie
- 12 Doppelstd. Grundstoff bei Ersterwerb
- 6 Doppelstd. Grundstoff bei Erweiterung
- 4 Doppelstd. klassenspezifischer Zusatzstoff
Ausbildung Praxis Ersterwerb
- Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
- 5x a` 45 Minuten Bundes- o. Landstraße
- 4x a` 45 Minuten Autobahn o. Kraftfahrstrße
- 3x a` 45 Minuten Dämmerung o. Dunkelheit
bei Erweiterung von A1
- Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
- 3x a` 45 Minuten Bundes- o. Landstraße
- 2x a` 45 Minuten Autobahn o. Kraftfahrstrße
- 1x a` 45 Minuten Dämmerung o. Dunkelheit
Prüfung Theorie
- entfällt bei Vorbesitz der Klasse A1 min. 2 Jahre
- 30 Fragen bei Ersterwerb; max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 Fehlerpunkten nicht bestanden, wenn 2 x 5 Fehlerpunkte)
- 20 Fragen bei Erweiterung; max. 6 Fehlerpunkte
Prüfung Praxis
70 Minuten Prüfungszeit.Bei stufenweisem Aufstieg Vorbesitz min. 2 Jahre Verkürzung auf 40 Minuten. Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt; Fahren Inner- und Außerorts; evtl. Autobahn; 6 von 9 Grundfahraufgaben (bei Vorbesitz der Klasse A1 min. 2 Jahre: 4 Grundfahraufgaben).