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Zugmaschinen bis max 40 km/h

Klasse L

Mit dem Klasse L Führerschein kannst du Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche eingestzt werden, mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern fahren sofern diese nicht mehr als 25 km/h fahren.

Außerdem kannst du selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern fahren.

Klasse L

Details

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz:
Eingeschlossene Klassen:
Ausbildung: Theorie
Prüfung:Theoretische Prüfung

Du benötigst zusätzlich

Theoretische Ausbildung

  • 12 Doppelstd. Grundstoff bei Ersterwerb
  • 6 Doppelstd. Grundstoff bei Erweiterung
  • 2 Doppelstd. klassenspezifischer Zusatzstoff

Praktische Ausbildung

  • keine praktische Ausbildung erforderlich

Theoretische Prüfung

  • 30 Fragen bei Ersterwerb; max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 Fehlerpunkten nicht bestanden, wenn 2 x 5 Fehlerpunkte)
  • 20 Fragen bei Erweiterung; max. 6 Fehlerpunkte

Praktische Prüfung

keine praktische Prüfung erforderlich

Das ist unser Fahrleher-Team

Reinhold Höfs - Fahrschule Höfs

Reinhold Höfs

Fahrlehrer und Inhaber

Ausbildung in den Klassen

Mareike Höfs - Fahrschule Höfs

Mareike Höfs

Fahrlehrerin und Bürokraft

Ausbildung in den Klassen

Michael Brauner - Fahrschule Höfs

Michael Brauner

Fahrleher

Ausbildung in den Klassen

Jörg Laue - Fahrschule Höfs

Jörg Laue

Fahrleher

Ausbildung in den Klassen

Anette Friedhoff - Fahrschule Höfs

Anette Friedhoff

Fahrlehrerin

Ausbildung in den Klassen

Dirk Feierabend - Fahrschule Höfs

Dirk Feierabend

Fahrleher

Ausbildung in den Klassen