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Erweiterung für kleine Motorräder

Klasse B196

Wenn Du älter als 25 Jahre bist oder deinen Klasse B Führerschein bereits 5 Jahre hast, kannst du diesen mit der Klasse B197 erweitern und darfst dann auch kleine Motorräder mit bis zu 125 cm³ und max. 11 kW (15 PS) fahren.

Für diese Erweiterung musst du keine Prüfung ablegen. Erforderlich ist nur eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten a 90 Minuten.

Details

Mindestalter: 17 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Eingeschlossene Klassen:
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung:Theoretische und Praktische Prüfung

Du benötigst zusätzlich

Theoretische Ausbildung

Praktische Ausbildung

  • Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
  • 3 Fahrstunden a` 45 Minuten Bundes- o. Landstraße
  • 1 Fahrstunde a`45 Minuten Autobahn o. Kraftfahrstraße
  • 1 Fahrstunde a` 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Theoretische Prüfung

Praktische Prüfung

Das ist unser Fahrleher-Team

Reinhold Höfs - Fahrschule Höfs

Reinhold Höfs

Fahrlehrer und Inhaber

Ausbildung in den Klassen

Mareike Höfs - Fahrschule Höfs

Mareike Höfs

Fahrlehrerin und Bürokraft

Ausbildung in den Klassen

Michael Brauner - Fahrschule Höfs

Michael Brauner

Fahrleher

Ausbildung in den Klassen

Jörg Laue - Fahrschule Höfs

Jörg Laue

Fahrleher

Ausbildung in den Klassen

Anette Friedhoff - Fahrschule Höfs

Anette Friedhoff

Fahrlehrerin

Ausbildung in den Klassen

Dirk Feierabend - Fahrschule Höfs

Dirk Feierabend

Fahrleher

Ausbildung in den Klassen