Mit dem Klasse L Führerschein kannst du Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche eingestzt werden, mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern fahren sofern diese nicht mehr als 25 km/h fahren.
Außerdem kannst du selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern fahren.
keine praktische Prüfung erforderlich
Ausbildung in den Klassen
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