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Führerscheinklassen

Wir erklären Dir, welche Führerscheinklassen wir ausbilden und welche Besonderheiten es gibt. Und wenn Du Fragen hast, nimm einfach Kontakt zu uns auf und wir erklären es in einem persönlichen Gespräch.

Der PKW Führerschein

Klasse B

Der Führerschein der Klasse B, ist der klassische Führerschein um ein Auto fahren zu dürfen. Damit bist du berechtigt, PKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3500 kg. zu fahren. Du darfst auch Anhänger fahren sofern diese nicht mehr als 750 kg wiegen und die Kombination aus PKW und Änhänger 3500 kg nicht überschreitet.

Tipp: Du kannst diesen Führerschein auch bereits mit 17 Jahren erwerben und am Programm Begleitetes Fahren (BF17) teilnehmen. Während jeder Fahrt muss dann eine eingetragene Begleitperson im Fahrzeug sitzen.

Fahrzeug

Zusätzlich zum Klasse B Führerschein, kannst du folgende Erweiterungen machen.

Wenn du größere Anhänger fahren möchtest​

Klasse BE

Wenn Du größere Anhänger fahren möchtest, benötigst du zusätzlich den Führerschein der Klasse BE.

Hiermit darfst du Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

Anhänger

Erweiterung für kleine Motorräder

Klasse B196

Wenn Du älter als 25 Jahre bist oder deinen Klasse B Führerschein bereits 5 Jahre hast, kannst du diesen mit der Klasse B197 erweitern und darfst dann auch kleine Motorräder mit bis zu 125 cm³ und max. 11 kW (15 PS) fahren.

Für diese Erweiterung musst du keine Prüfung ablegen. Erforderlich ist nur eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten a 90 Minuten.

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Der Automatikführerschein​

Klasse B197

Wenn du die Prüfung in einem Wagen mit Automatikgetriebe gemacht hast, darfst Du ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe fahren.

Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeuge mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.

Hintergrundbild

Der Motorrad Führerschein

Klasse A

Mit dem Führerschein der Klasse A kannst Du alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung fahren. Hierfür musst Du mindestens 24 Jahre alt sein. Du kannst diesen Führerschein auch bereits mit 20 Jahren machen wenn Du vorher mindesten 2 Jahre den Führerschein der Klasse A2 hattest.

Motorrad

Vor dem großen Klasse A Führerschein sind folgende A-Klassen möglich.

Kleine Motorräder bis 125 cm³ und max. 11 kW

Klasse A1

Mit dem Führerschein der Klasse A1 kannst Du Motorräder mit bis zu 125 cm³ und max. 11 kW fahren. Diesen Führerschein kannst du bereits mit 16 Jahren machen.

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Kleine Motorräder bis 35 kW (48 PS)

Klasse A2

Mit dem Führerschein der Klasse A2 kannst du Motorräder mit bis zu 35 kW (48 PS) unabhängig vom Hubraum fahren. Hierfür musst Du mindestens 18 Jahre alt sein.

Motorrad

Kleinkrafträder (z.B. Motorroller) bis 50 cm³ und max. 4 kW (5 PS)

Klasse AM

Mit dem Führerschein der Klasse AM kannst du Kleinkrafträder (z.B. Motorroller) bis 50 cm³ und max. 4 kW (5 PS) fahren. Für diesen Füherschein musst Du mindestens 15 Jahre alt sein.

Roller

Mofa bis maximal 25 km/h und 50 cm³

Mofa

Mit dieser Prüfbescheinigung darfst du Kleinkrafträder mit Verbrennungs- oder Elektromotor bis maximal 25 km/h und 50 cm³ fahren.

Mofa

Führerscheine für Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

Zugmaschinen bis max 40 km/h

Klasse L

Mit dem Klasse L Führerschein kannst du Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche eingestzt werden, mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern fahren sofern diese nicht mehr als 25 km/h fahren.

Außerdem kannst du selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern fahren.

Klasse L

Zugmaschinen bis max 60 km/h

Klasse T

Mit dem Klasse T Führerschein kannst du Zugmaschinen bis max. 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen bis 40 km/h fahren die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (auch mit Anhänger).

Klasse T